Erforderliche Unterlagen für untergeordnete bauliche Maßnahmen:
* Information und Ausfüllhilfe zum Gebäude- und Wohnungsregister: Die Gemeinde St. Anton am Arlberg ist verpflichtet, dieses Register zu führen. Dazu wurde von der Statistik Austria ein Datenblatt als Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt. Es wird ersucht, dieses Datenblatt vollständig auszufüllen und mit der Baueinreichung abzugeben! Benötigt werden die Daten immer dann, wenn Wohn- bzw. Betriebseinheiten geschaffen bzw. geändert werden (z.B. Zusammenlegung von Wohn- und Betriebseinheiten). Gleiches gilt auch für Umbauten, Zubauten, Aufbauten etc., wobei auch in solchen Fällen das Datenblatt zu verwenden ist. Für jede Nutzungseinheit (z.B. Keller, Wohnung, Dachgeschoß, Garage etc.) im Gebäude sind die Angaben laut Datenblatt auf Seite 5 und 6 separat auszufüllen!