Gemeinde St.Anton am Arlberg
Bürgerservice /

Gemeindeamt

Das Gemeindeamt ist die zentrale Anlaufstelle der Gemeinde St. Anton am Arlberg für Einwohner/innen und beinhaltet unter anderem auch den Bürgerservice, das Meldeamt, das Bauamt, das Fundamt, den Sitz der Ortspolizei und die örtliche Finanzverwaltung. Der Bürgermeister hält regelmäßig Sprechstunden ab und die Mitarbeiter/innen der Verwaltung stehen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

KONTAKT:

 

DORFSTRASSE 46, 6580 ST. ANTON AM ARLBERG

+43 (0) 5446 23 62 0, GEMEINDE@ST-ANTON.AT

 

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN:

 

MONTAG BIS DONNERSTAG:

08.00 BIS 12.00 UHR UND 13.00 BIS 16.00 UHR

FREITAG:

08.00 BIS 12.00 UHR

 

 

 

SAMSTAG, SONNTAG & FEIERTAG GESCHLOSSEN

Bürgerservice /

Standesamt

Das Standesamt St. Anton am Arlberg ist für die Gemeinden St. Anton am Arlberg und Pettneu am Arlberg verantwortlich. Somit ist das Standesamt für alle in St. Anton und Pettneu zu beurkundenden Eheschließungen und Todesfälle zuständig.

Die entsprechenden Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Sterbeurkunde) erhalten Sie im Gemeindeamt St. Anton am Arlberg.

STANDESBEAMTEN:

TRAUUNGSORTE:

  • Trauungszimmer Gemeindeamt St. Anton am Arlberg
  • Museum St. Anton am Arlberg

Trauungen möglich von Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Bürgerservice /

Fundamt

Sollten Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden haben, wenden Sie sich bitte an Frau Barbara Schranz
(+43 5446 23 62 0, gemeinde@st-anton.at).

 

Für die Suche steht Ihnen zusätzlich das Online-Fundamt Österreich zur Verfügung
Online Fundamt. 

Bürgerservice /

Bauamt

Baubewilligung

Erforderliche Unterlagen bei baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben:

* Information und Ausfüllhilfe zum Gebäude- und Wohnungsregister: Die Gemeinde St. Anton am Arlberg ist verpflichtet, dieses Register zu führen. Dazu wurde von der Statistik Austria ein Datenblatt als Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt. Es wird ersucht, dieses Datenblatt vollständig auszufüllen und mit der Baueinreichung abzugeben! Benötigt werden die Daten immer dann, wenn Wohn- bzw. Betriebseinheiten geschaffen bzw. geändert werden (z.B. Zusammenlegung von Wohn- und Betriebseinheiten). Gleiches gilt auch für Umbauten, Zubauten, Aufbauten etc., wobei auch in solchen Fällen das Datenblatt zu verwenden ist. Für jede Nutzungseinheit (z.B. Keller, Wohnung, Dachgeschoß, Garage etc.) im Gebäude sind die Angaben laut Datenblatt auf Seite 5 und 6 separat auszufüllen!

Bauanzeigen

Erforderliche Unterlagen für untergeordnete bauliche Maßnahmen:

* Information und Ausfüllhilfe zum Gebäude- und Wohnungsregister: Die Gemeinde St. Anton am Arlberg ist verpflichtet, dieses Register zu führen. Dazu wurde von der Statistik Austria ein Datenblatt als Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt. Es wird ersucht, dieses Datenblatt vollständig auszufüllen und mit der Baueinreichung abzugeben! Benötigt werden die Daten immer dann, wenn Wohn- bzw. Betriebseinheiten geschaffen bzw. geändert werden (z.B. Zusammenlegung von Wohn- und Betriebseinheiten). Gleiches gilt auch für Umbauten, Zubauten, Aufbauten etc., wobei auch in solchen Fällen das Datenblatt zu verwenden ist. Für jede Nutzungseinheit (z.B. Keller, Wohnung, Dachgeschoß, Garage etc.) im Gebäude sind die Angaben laut Datenblatt auf Seite 5 und 6 separat auszufüllen!

Grabungsarbeiten im öffentlichen Gut
Erschließungskosten
  • Die Erschließungskosten werden bei Baubeginn oder nach erfolgter Grundstücksveränderung vorgeschrieben und ergeben sich aus Baumassenanteil und Bauplatzanteil.
Raumplanung
  • Örtliches Raumordnungskonzept
    beschreibt die Zielvorgabe der räumlichen Entwicklung der Gemeinde und kann im Bauamt eingesehen werden.

    Änderungen sind im öffentlichen Interesse möglich.
  • Flächenwidmungsplan
    weist die tatsächlich bebaubaren Bereiche der Gemeinde aus. Änderungen müssen fachlich gerechtfertigt sein, vom Gemeinderat beschlossen und vom Land aufsichtsbehördlich genehmigt werden.
  • Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan
    Bebauungspläne werden ebenfalls nach einem fachlichen Entwurf vom Gemeinderat beschlossen und vom Land geprüft.

 

Kundmachungen

 

Kundmachungen das Bauamt betreffend finden Sie unter Bürgerservice - Digitalte Amtstafel - Kundmachungen 

Bürgerservice /

Einwohnermeldewesen

Meldepflicht:
Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Hierbei sind verschiedene Fristen zu beachten.

Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug

Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist für die An- bzw. Abmeldung erforderlich.

 

(Hinweis: Das Formular „Meldezettel“ und die „Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen“ finden Sie im Download-Bereich zum Herunterladen.)

Bürgerservice /

Digitale Amtstafel

Bürgerservice /

Amtssignatur

Die AMTSSIGNATUR

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde St. Anton am Arlberg auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
     

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

 

 

    Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

    Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.

    Elektronische Signaturprüfung

    Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:

    Bürgerservice /

    Reisedokumente

    Allgemeine Informationen zur Beantragung eines neuen Reisepasses/Personalausweises 

    Erfolgt die Antragstellung über die Gemeinde kann es bis zu 3 Wochen bis zum Erhalt des Reisepasses/Personalausweises dauern

    Erfolgt die Antragstellung direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck dauert es ca. 1 Woche bis zum Erhalt des Reisepasses/Personalausweises 

    Wer einen Reisepass/Personalausweis beantragen möchte wird um Terminvereinbarung ersucht ! 

    Symbolfoto Reisepass
    Symbolfoto Reisepass
    Symbolfoto Reisepass
    Symbolfoto Reisepass

    Erwachsene

    Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:

    • gültiges Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • alter Pass
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

     

    Gebühren

    • Normaler Reisepass: € 75,90
    • Expresspass (3 Tage): € 100,00
    • 1-Tages-Expresspass: € 220,00

    Kind

    Für die Ausstellung eines (neuen) Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:

    • gültiges Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • alter Pass (wenn vorhanden)
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Obsorgebeschluss (wenn vorhanden)
    • Reisepass des/der Erziehungsberechtigten

    Gebühren

    • Kind 0 – 2 Jahre
      • 2 Jahre gültig
      • keine Gebühr
    • Kind 2 – 12 Jahre
      • 5 Jahre gültig
      • € 30,00
    • Kind ab 12 Jahre
      • 10 Jahre gültig
      • € 75,90
    Personalausweis
    Gebühren
    Symbolfoto
    Symbolfoto

    Personalausweis

    Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:

    • gültiges Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • alter Pass (wenn vorhanden)
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Gebühren

    • Erwachsene: € 61,50
    • Kinder bis 16 Jahre: € 26,30
    Bürgerservice /

    Ärztedienste und Soziales

    Portrait Dr. SprengerOrdination Dr. SprengerWarteraum Ordination Dr. Sprenger
    Symbolfoto DoktorSymbolfoto DoktorSymbolfoto Doktor
    Symbolfoto DoktorSymbolfoto DoktorSymbolfoto Doktor
    Dr. Scherfler bei der ArbeitDr. Scherfler bei der ArbeitDr. Scherfler bei der Arbeit
    Symbolfoto Uhr

    Dr. Markus Sprenger

    Praktischer Arzt

    Dr. Helene Mall

    Praktische Ärztin

    Dr. Christian Klimmer

    Praktischer Arzt

    DDr. Sebastian Scherfler

    Zahnarzt

    Sonn- und Feiertagsdienste

      Wohn- und Pflegeheim Stanzertal
      Kümmerin
      Mobile Dienste
      Care Management Landeck
      Außenansicht Wohn- und Pflegeheim Oberes StanzertalGarten Wohn- und Pflegeheim Oberes StanzertalLeitung Wohn- und Pflegeheim Oberes Stanzertal
      Team Soziale Dienste StanzertalFürsorge der Sozialen Dienste Stanzertal

      Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Betreuung, Aktivierung

      Vision:

      „WIR SIND IM LEBEN DAHEIM!“

       

      Mission:

      „Dem Leben Raum geben, so wie es ist!“

       

      Kümmerin

      Falch-Ruetz Manuela

      Hauskrankenpflege, Heimhilfe, Verleih von Heilbehelfen, Essen auf Rädern, Beratung – Kümmerer

      Koordinationstelle für Pflege und Betreuung

      Kostenlose Information und Beratung für betroffene und pflegende Angehörige über medizinische, pflegerische, soziale und gesundheitsfördernde, wohnortnahe Dienstleistungsanbieter und ihre Angebote. Des Weiteren zählt auch die Vernetzung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie freiwilligen und ehrenamtlichen Organisationen zu den Aufgaben des Care Management Landeck.

       

      Infofolder

       

      www.liv.tirol 

       

       

      SoViSta
      Team Soziale Vision StanzertalTeam Soziale Vision StanzertalProjekt mit Kindern der Sozialen Vision Stanzertal

      – der gemeinnützige Verein von Menschen aus dem Stanzertal für Menschen aus dem Stanzertal

      Bürgerservice /

      Gebühren

      Almen-/Sömmerungsbeiträge
      • Kuh: € 200,– plus 20 % USt.
      • Galtvieh: € 90,– plus 20 % USt.
      • Kalb: € 40,– plus 20 % USt.
      • Pferd: € 90,– plus 20 % USt.
      • Fohlen: € 40,– plus 20 % USt.
      • Schaf/Ziege: € 8,– plus 20 % USt.
      Beerdigungskosten
      • Kosten pro Beerdigung:
        • Begräbnis mit Kirche, Trauerzug, Erdbestattung Sarg             € 900, –
        • Begräbnis mit Kirche, Trauerzug, Bestattung Urne                  € 800, –
        • Begräbnis mit Verabschiedung am Friedhof, Bestattung Urne € 750, –
      • Kosten für Leichenkapelle: Pauschale € 50,–
      Erschließungsbeitrag
      • 2,2 % vom Einheitsfaktor € 231,50
      Feuerwehr
      • je Fehlalarm: € 1.000,– (ein Fehlalarm pro Jahr ist frei)
      • Alarmierungen Liftanlagen: € 1.000,– (ab erster Alarmierung kostenpflichtig)
      Freizeitwohnsitzabgabe
      • bis 30m² Nutzfläche mit € 280,--
      • von mehr als 30m³ bis 60m² Nutzfläche mit € 560,--
      • von mehr als 60m³ bis 90m² Nutzfläche mit € 810,--
      • von mehr als 90m³ bis 150m² Nutzfläche mit € 1.150,--
      • von mehr als 150m³ bis 200m² Nutzfläche mit € 1.610,--
      • von mehr als 200m³ bis 250m² Nutzfläche mit € 2.070,--
      • von mehr als 250m² Nutzfläche mit € 2.530,--
      Friedhofsgebühren
      • Reihengrab: € 40,–/Jahr
      • Familiengrab: € 60,–/Jahr
      • Urnengrab: € 60,–/Jahr
      Fronschichten
      • € 100,– (Jahresbeitrag für jedes Mitglied)

      Gebrauchsabgabe
      • 6 % der Bemessungsgrundlage

      Grundbuchauszug
      • je Auszug: € 10,–
      Grundsteuer
      • Grundsteuer A: 500 %
      • Grundsteuer B: 500 %
      Heimat- und Bahnbuch
      • € 35,–
      Hundesteuer
      • 1. Hund: € 80,–/jährlich
      • jeder weiterer Hund: € 150,–
      • Bergrettungs-, Jagd- und Blindenhunde sind befreit
      • Anmeldeformular 
      Holzlose
      • Rechtholz 6 fm frei und je GVE 1 fm
      • Zukauf weiterer 6 fm: € 90,– plus 13 % USt.
      • Brennholz am Weg 6 fm: € 10,– pro fm plus 13 % USt.
      Kehrbuch
      • € 2,–

      Kindergartengebühr
      • € 18,– plus 13 % USt./Monat

      • ab KIGA Jahr 2018/19: € 23,– plus 13 % USt./Monat

      Kommunalabgabe
      • 3 % (Lehrlinge befreit, Rückerstattung ausschließlich durch Antrag)

      Kopien
      • A4 schwarz/weiß à € 0,30
      • A4 Farbe à € 0,50
      • A3 schwarz/weiß à € 0,60
      • A3 Farbe à € 1,00
      Leerstandsabgabe
      • bis 30m² Nutzfläche mit € 50,--
      • von mehr als 30m³ bis 60m² Nutzfläche mit € 100,--
      • von mehr als 60m³ bis 90m² Nutzfläche mit € 140,--
      • von mehr als 90m³ bis 150m² Nutzfläche mit € 200,--
      • von mehr als 150m³ bis 200m² Nutzfläche mit € 270,--
      • von mehr als 200m³ bis 250m² Nutzfläche mit € 350,--
      • von mehr als 250m² Nutzfläche mit € 430,--
      Miet- und Betriebskosten
      • Die Mieten und Betriebskosten unterliegen der jährlichen Indexanpassung (Index Oktober 2020).
      • Mietsatz Wohnung
        • gemeindeeigene Personen und Lehrer – nur bestehende Mietverträge: € 4,2068 plus 10 % USt./Monat
        • sonstige Mieter: € 7,0751 plus 10 % USt./Monat
      • Betriebskosten (Heizung)
        • gemeindeeigene Personen und Lehrer: € 2,1316 plus 20 % USt./Monat
        • sonstige Mieter: € 2,1316 plus 20 % USt./Monat
      • Garagenplätze Lehrerwohnhaus
        • € 80,– plus 20 % USt./Monat
        • Garagenplätze werden nur ganzjährig bzw. auf die Dauer des Mietvertrages vergeben und unterliegen der jährlichen Indexanpassung.
      • Außenparkplätze Lehrerwohnhaus
        • € 54,­– plus 20 % USt./Monat
      Nutzungsgebühr EWA
      • € 201.000,– plus 20 % USt.
      Parken
      • Kurzparkzonenabgabe
        • 1. angefangene Stunde: € 0,50
        • jede weitere 1/2 Stunde: € 0,50
      • Parkabgabe
        • Busse und Wohnmobile: € 20,–/Tag
        • übrige mehrspurige KFZ: € 7,–/Tag
      • Parkplatzmieten
        • Wintersaison: € 467,67 plus 20 % USt.
        • Personal Au Dengert: € 315,83,– plus 20 % USt.
        • Personal Untergand: € 238,33 plus 20 % USt.
        • Sommersaison: € 142,50,– plus 20 % USt.
        • Jahrespacht: € 571,67,– plus 20 % USt.
        • Parkgaragenplätze Jahrespacht: € 1.142,50,– plus 20 % USt.
      Schlachthof
      • Schlachtungen je Stück (Einheimischentarif):
        • Rind: € 30,– plus 20 % USt.
        • Rind über 10 Tage: € 36,– plus 20 % USt.
        • Schaf: € 6,– plus 20 % USt.
      • Schlachtungen je Stück (Fremdvieh):
        • Rind: € 85,– plus 20 % USt.
        • Rind über 10 Tage: € 95,– plus 20 % USt.
        • Schaf: € 12,– plus 20 % USt.
      Schulische Tagesbetreuung
      • Volksschule St. Anton am Arlberg
        • 1 Tag/Woche: € 15,–
        • 2 Tage/Woche: € 20,–
        • 3 Tage/Woche: € 25,–
        • 4 Tage/Woche: € 30,–
        • 5 Tage/Woche: € 35,–
      • Neue Mittelschule
        • 1 Tag /Woche: € 10,50
        • 2 Tage/Woche: € 14,–
        • 3 Tage/Woche: € 21,–
        • 4 Tage/Woche: € 28,–
        • 5 Tage/Woche: € 35,–
      • Kindergarten
        • Ganztages Betreuung: € 5,30 PLUS 13 % UST./TAG
      Waldumlage
      • Auf die Einhebung der Waldumlage wird wegen Geringfügigkeit verzichtet.
      Bürgerservice /

      Schau auf St. Anton am Arlberg

      Schau auf St. Anton am Arlberg

      Der unkomplizierte Weg von Bürger/in zu Gemeinde

      Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen, Wünsche, Kritik und Lob. Alles, was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist, gänzlich fehlt oder auch als toll empfunden wird, kann über die gemeindeeigene Homepage oder via unsere App unkompliziert und transparent an die Gemeinde übermittelt werden.

      Und so geht’s:

      1. App downloaden oder Homepage aufrufen (https://schau.auf.st-anton.at/)

      2. Registrieren

      3. Schaden bzw. Auffälligkeit feststellen und fotografieren

      4. Meldung mit Foto, Beschreibung und GPS-Ortsangabe absenden

      5. Benachrichtigung an Bürger/in, sobald die Meldung angenommen und erledigt wurde

      6. Schau auf St. Anton am Arlberg weiterverwenden und weiterempfehlen

       

      Für ein lebenswertes St. Anton am Arlberg!

      Bürgerservice /

      Elektronische Zustellung via BriefButler

      Seit einiger Zeit ist es möglich, Briefsendungen (Bescheide, Rechnungen, Vorschreibungen, …) per E-Mail zuzustellen. Die Briefsendung kommt - wie beispielsweise von der Handyrechnung gewohnt - per E-Mail und kann gespeichert und ausgedruckt werden.

      Dieses kostenlose Service hilft Geld zu sparen, entlastet die Umwelt und spart Papieransammlung!

      Gerne laden wir Sie ein, diesen Service in Anspruch zu nehmen. Ihre Zustimmung für diesen Dienst können Sie Doris Jehle per E-Mail an steuern@st-anton.at erteilen.

      RSa- und RSb-Zustellung sind nicht möglich!

      Bürgerservice /

      Einrichtungen für Kinder

      Spielraum Kinderkrippe TONIAußenansicht Kinderkrippe TONIBastelraum Kinderkrippe TONI
      Außenansicht Kindergarten St. Anton am ArlbergSpielraum Kindergarten St. Anton am ArlbergBewegungsraum Kindergarten St. Anton am Arlberg
      Außenansicht Volksschule St. AntonGemeinschaftsraum Volksschule St. AntonWintergarten Volksschule St. Anton
      Außenansicht West Neue Mittelschule St. AntonTeam Neue Mittelschule St. AntonAußenansicht Nord Neue Mittelschule St. Anton
      Knetmasse selber herstellen

      In der Gemeinschaft „zusammen“ wachsen – gemeinsam Neues erleben

      Spielend lernen!

      Kindergarten St. Anton am Arlberg

       

      Kindergarten St. Jakob am Arlberg

      Aufeinander achten. Füreinander da sein. Miteinander lernen.

      Volksschule St. Anton am Arlberg

       

      Volksschule St. Jakob am Arlberg

      Neue Mittelschule . Neues Schulhaus. Neues Lernen.

      Schul- und öffentliche Bücherei St. Anton am Arlberg

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      Der Jugendtreff in St. Anton am Arlberg.

      Der Verein und gleichnamige Jugendtreff „Homebase“ wurde 2005 gegründet und bereichert seither das Angebot für Jugendliche im Stanzertal enorm. Das Hauptaugenmerk damals und heute ist, für die junge Bevölkerung einen gemeinsamen Treffpunkt und Ort der Begegnung zu schaffen, wo die gemeinsame Freizeit verbracht werden kann und eine Möglichkeit geboten wird, sich aktiv ins Gemeindegeschehen einbringen zu können.

      Zu Beginn der Vereinsgründung wurden Strukturen sowie Konzepte erarbeitet, welche die Arbeit mit und für Jugendliche ermöglichen sollten. Von 2005 bis 2011 war der Jugendtreff im örtlichen Widum angesiedelt. 2012 wurde schließlich durch Bürgermeister Helmut Mall sowie die Gemeinderatsmitglieder beschlossen, eigenständige Räumlichkeiten zu errichten. Nach dem Spatenstich im Frühling 2012 zogen die Jugendlichen im Oktober 2012 in den neuen Jugendtreff ein. Mittlerweile besteht das neue Gebäude auch schon mehrere Jahre und die Jugendlichen konnten schon viele Stunden im und um den Jugendtreff erleben

      Bürgerservice /

      Almwesen

      Alpe Putzen in St. JakobJause bei der Alpe Putzen in St. Jakob
      Alpe Tritsch im MoostalKühe Alpe Tritsch Almschweine in der Alpe Tritsch
      Alpe Rendl in St. JakobJause bei der Alpe Rendl in St. Jakob

      Alpe Putzen

      in St. Jakob am Arlberg

      • Almmeister: Benjamin Strolz
      • Senner: Franz Stark
      • Hirte: Marco Stark
      • Wirtschaft: Theresia Schuler
      • im Winter geschlossen

      Alpe Tritsch

      im Moostal

      • Almmeister: Eduard Klimmer
      • Senner: Daniel Grüner
      • Wirtschaft: Roland Grüner
      • im Winter geschlossen

      Rendlalm

      beim Alpenrosenweg

      • Almmeister: Josef Walter
      • Hirte: Franz Neuner
      • Wirtschaft: Sabrina Klimmer
      • im Winter geschlossen