Vollbetrieb von 17.12.2022 bis 10.04.2023.
Teilbetrieb ab 11.04.2023 bis 23.04.2023.
Das Gemeindeamt ist die zentrale Anlaufstelle der Gemeinde St. Anton am Arlberg für Einwohner/innen und beinhaltet unter anderem auch den Bürgerservice, das Meldeamt, das Bauamt, das Fundamt, den Sitz der Ortspolizei und die örtliche Finanzverwaltung. Der Bürgermeister hält regelmäßig Sprechstunden ab und die Mitarbeiter/innen der Verwaltung stehen gerne für Auskünfte zur Verfügung.
KONTAKT:
DORFSTRASSE 46, 6580 ST. ANTON AM ARLBERG
+43 (0) 5446 23 62 0, GEMEINDE@ST-ANTON.AT
UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG BIS FREITAG:
08.00 BIS 12.00 UHR UND 13.00 BIS 17.00 UHR
SAMSTAG, SONNTAG & FEIERTAG GESCHLOSSEN
Das Standesamt St. Anton am Arlberg ist für die Gemeinden St. Anton am Arlberg und Pettneu am Arlberg verantwortlich. Somit ist das Standesamt für alle in St. Anton und Pettneu zu beurkundenden Eheschließungen und Todesfälle zuständig.
Die entsprechenden Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Sterbeurkunde) erhalten Sie im Gemeindeamt St. Anton am Arlberg.
STANDESBEAMTEN:
TRAUUNGSORTE:
Trauungen möglich von Montag bis Freitag nach Vereinbarung
Sollten Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden haben, wenden Sie sich bitte an Frau Barbara Schranz
(+43 5446 23 62 0, gemeinde@st-anton.at).
Für die Suche steht Ihnen zusätzlich das Online-Fundamt Österreich zur Verfügung
Online Fundamt.
Erforderliche Unterlagen bei baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben:
* Information und Ausfüllhilfe zum Gebäude- und Wohnungsregister: Die Gemeinde St. Anton am Arlberg ist verpflichtet, dieses Register zu führen. Dazu wurde von der Statistik Austria ein Datenblatt als Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt. Es wird ersucht, dieses Datenblatt vollständig auszufüllen und mit der Baueinreichung abzugeben! Benötigt werden die Daten immer dann, wenn Wohn- bzw. Betriebseinheiten geschaffen bzw. geändert werden (z.B. Zusammenlegung von Wohn- und Betriebseinheiten). Gleiches gilt auch für Umbauten, Zubauten, Aufbauten etc., wobei auch in solchen Fällen das Datenblatt zu verwenden ist. Für jede Nutzungseinheit (z.B. Keller, Wohnung, Dachgeschoß, Garage etc.) im Gebäude sind die Angaben laut Datenblatt auf Seite 5 und 6 separat auszufüllen!
Erforderliche Unterlagen für untergeordnete bauliche Maßnahmen:
* Information und Ausfüllhilfe zum Gebäude- und Wohnungsregister: Die Gemeinde St. Anton am Arlberg ist verpflichtet, dieses Register zu führen. Dazu wurde von der Statistik Austria ein Datenblatt als Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt. Es wird ersucht, dieses Datenblatt vollständig auszufüllen und mit der Baueinreichung abzugeben! Benötigt werden die Daten immer dann, wenn Wohn- bzw. Betriebseinheiten geschaffen bzw. geändert werden (z.B. Zusammenlegung von Wohn- und Betriebseinheiten). Gleiches gilt auch für Umbauten, Zubauten, Aufbauten etc., wobei auch in solchen Fällen das Datenblatt zu verwenden ist. Für jede Nutzungseinheit (z.B. Keller, Wohnung, Dachgeschoß, Garage etc.) im Gebäude sind die Angaben laut Datenblatt auf Seite 5 und 6 separat auszufüllen!
Kundmachungen das Bauamt betreffend finden Sie unter Bürgerservice - Digitalte Amtstafel - Kundmachungen
Meldepflicht:
Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Hierbei sind verschiedene Fristen zu beachten.
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist für die An- bzw. Abmeldung erforderlich.
(Hinweis: Das Formular „Meldezettel“ und die „Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen“ finden Sie im Download-Bereich zum Herunterladen.)
Die AMTSSIGNATUR
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde St. Anton am Arlberg auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.
Elektronische Signaturprüfung
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:
Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Ausstellung eines (neuen) Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
Vision:
„WIR SIND IM LEBEN DAHEIM!“
Mission:
„Dem Leben Raum geben, so wie es ist!“
Falch-Ruetz Manuela
Dorf 128a 6572 Flirsch
Kostenlose Information und Beratung für betroffene und pflegende Angehörige über medizinische, pflegerische, soziale und gesundheitsfördernde, wohnortnahe Dienstleistungsanbieter und ihre Angebote. Des Weiteren zählt auch die Vernetzung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie freiwilligen und ehrenamtlichen Organisationen zu den Aufgaben des Care Management Landeck.
€ 100,– (Jahresbeitrag für jedes Mitglied)
6 % der Bemessungsgrundlage
€ 2,–
€ 18,– plus 13 % USt./Monat
ab KIGA Jahr 2018/19: € 23,– plus 13 % USt./Monat
3 % (Lehrlinge befreit, Rückerstattung ausschließlich durch Antrag)
Schau auf St. Anton am Arlberg
Der unkomplizierte Weg von Bürger/in zu Gemeinde
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen, Wünsche, Kritik und Lob. Alles, was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist, gänzlich fehlt oder auch als toll empfunden wird, kann über die gemeindeeigene Homepage oder via unsere App unkompliziert und transparent an die Gemeinde übermittelt werden.
Und so geht’s:
App downloaden oder Homepage aufrufen (https://schau.auf.st-anton.at/)
Registrieren
Schaden bzw. Auffälligkeit feststellen und fotografieren
Meldung mit Foto, Beschreibung und GPS-Ortsangabe absenden
Benachrichtigung an Bürger/in, sobald die Meldung angenommen und erledigt wurde
Schau auf St. Anton am Arlberg weiterverwenden und weiterempfehlen
Für ein lebenswertes St. Anton am Arlberg!
Seit einiger Zeit ist es möglich, Briefsendungen (Bescheide, Rechnungen, Vorschreibungen, …) per E-Mail zuzustellen. Die Briefsendung kommt - wie beispielsweise von der Handyrechnung gewohnt - per E-Mail und kann gespeichert und ausgedruckt werden.
Dieses kostenlose Service hilft Geld zu sparen, entlastet die Umwelt und spart Papieransammlung!
Gerne laden wir Sie ein, diesen Service in Anspruch zu nehmen. Ihre Zustimmung für diesen Dienst können Sie Doris Jehle per E-Mail an steuern@st-anton.at erteilen.
RSa- und RSb-Zustellung sind nicht möglich!
Vollbetrieb von 17.12.2022 bis 10.04.2023.
Teilbetrieb ab 11.04.2023 bis 23.04.2023.
Kindergarten St. Anton am Arlberg
Kindergarten St. Jakob am Arlberg
Volksschule St. Anton am Arlberg
Volksschule St. Jakob am Arlberg
Der Verein und gleichnamige Jugendtreff „Homebase“ wurde 2005 gegründet und bereichert seither das Angebot für Jugendliche im Stanzertal enorm. Das Hauptaugenmerk damals und heute ist, für die junge Bevölkerung einen gemeinsamen Treffpunkt und Ort der Begegnung zu schaffen, wo die gemeinsame Freizeit verbracht werden kann und eine Möglichkeit geboten wird, sich aktiv ins Gemeindegeschehen einbringen zu können.
Zu Beginn der Vereinsgründung wurden Strukturen sowie Konzepte erarbeitet, welche die Arbeit mit und für Jugendliche ermöglichen sollten. Von 2005 bis 2011 war der Jugendtreff im örtlichen Widum angesiedelt. 2012 wurde schließlich durch Bürgermeister Helmut Mall sowie die Gemeinderatsmitglieder beschlossen, eigenständige Räumlichkeiten zu errichten. Nach dem Spatenstich im Frühling 2012 zogen die Jugendlichen im Oktober 2012 in den neuen Jugendtreff ein. Mittlerweile besteht das neue Gebäude auch schon mehrere Jahre und die Jugendlichen konnten schon viele Stunden im und um den Jugendtreff erleben