Kommunalsteuer

Unternehmerinnen/Unternehmer wählen den Standort ihres Unternehmens meist auf Grund infrastruktureller oder personeller Überlegungen. Um diese Vorteile für Unternehmen aufrecht erhalten zu können, muss die Kommunalsteuer abgeführt werden.

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.

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