
Einen Reisepass (oder Personalausweis) ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.
Es ist Vorschrift, dass Österreicher und Österreicherinnen während eines Auslandsaufenthalts über einen Reisepass bzw. Personalausweis verfügen, d.h. auch wenn der Reisepass beim Grenzübertritt nicht vorgewiesen wird, ist es nach österreichischem Recht strafbar, wenn kein Reisepass oder Personalausweis im Ausland mitgeführt wird. Zusätzlich sind die Bestimmungen im Gastland zu beachten.
Informationen zum EU-Reisepass: www.help.gv.at
Informationen zum Personalausweis: www.help.gv.at
Kosten für den Reisepass: € 69,90
Kosten für den Personalausweis: € 56,70
Kosten für den Kinderreisepass mit Chip: € 69,90
Kosten für den Kinderreisepass ohne Chip: € 26,70
Die Bezahlung erfolgt mittels Erlagschein, welcher am Gemeindeamt erhältlich ist. Sämtliche Anträge werden am Gemeindeamt ausgefüllt und unterschrieben.
Seit dem 15. Juini 2009 werden – auch für Kinder – ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Bei kindern unter 12 jahren werden die Fingerabdrücke nicht erfasst.
Für Kinder von 0 - 2 Jahren ist der Reisepass kostenlos.
Eine neue Kindermiteintragung ist nicht mehr möglich.
Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die kindermiteintragung befindet, belibt jedoch unberührt.