Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt, oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Hierbei sind verschiedene Fristen zu beachten:
Staatsangehörige der EU/EWR-Staaten und der Schweiz genießen (sofern Finanzierung und ausreichende Krankenversicherung für den Aufenthalt sichergestellt sind) Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit und benötigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
Bei einem Aufenthalt in Österreich über eine Dauer von drei Monate müssen Sie Ihren Aufenthalt in Österreich innerhalb der ersten drei Monate bei der zuständigen Behörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) anzeigen und erhalten eine Anmeldebescheinigung (Kosten 15,-- Euro)