Raumplanung

Örtliches Raumordnungskonzept

beschreibt die Zielvorgabe der räumlichen Entwicklung der Gemeinde und kann im Bauamt eingesehen werden

Änderungen sind erst wieder ab 2013 oder im öffentlichen Interesse möglich

Flächenwidmungsplan

weist die tatsächlich bebaubaren Bereiche der Gemeinde aus, Änderungen müssen fachlich gerechtfertigt sein, vom Gemeindeart beschlossen und vom Land aufsichtsbehördlich genehmigt werden

Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan - Bebauungspläne werden ebenfalls nach einem fachlichen Entwurf vom Gemeinderat beschlossen und vom Land geprüft

Raumplaner: DI Mark Andreas, Birkach 487, 6574 Pfunds

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