Bereich Gemeinde
Örtliches Raumordnungskonzept
beschreibt die Zielvorgabe der räumlichen Entwicklung der Gemeinde und kann im Bauamt eingesehen werden
Änderungen sind erst wieder ab 2013 oder im öffentlichen Interesse möglich
Flächenwidmungsplan
weist die tatsächlich bebaubaren Bereiche der Gemeinde aus, Änderungen müssen fachlich gerechtfertigt sein, vom Gemeindeart beschlossen und vom Land aufsichtsbehördlich genehmigt werden
Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan - Bebauungspläne werden ebenfalls nach einem fachlichen Entwurf vom Gemeinderat beschlossen und vom Land geprüft
Raumplaner: DI Mark Andreas, Birkach 487, 6574 Pfunds