Bereich Gemeinde
Als Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft Landeck (Grundverkehrsreferat) zuständig: 05442/6996
Teilungspläne müssen von einem Zivilingenieur für Vermessungswesen erstellt werden
bei Teilungen im eigenen Besitz kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden
Grundteilungsbewilligungen
Nach Vorlage eines Teilungsentwurfes erteilt die Gemeinde nach der TBO 2001 die entsprechende Bewilligung