Grundverkehr

Als Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft Landeck (Grundverkehrsreferat) zuständig: 05442/6996

Teilungspläne müssen von einem Zivilingenieur für Vermessungswesen erstellt werden

bei Teilungen im eigenen Besitz kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden

Grundteilungsbewilligungen

Nach Vorlage eines Teilungsentwurfes erteilt die Gemeinde nach der TBO 2001 die entsprechende Bewilligung

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